“Schöne neue Welt”

Die Piratenpartei Deutschland zum Urteil des Eilantrags gegen die Vorratsdatenspeicherung aus Karlsruhe

Frankfurt/Hessen. Die Piratenpartei steht der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, die Gesetze zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) bis zum Haupsacheverfahren teilweise auszusetzen, mit gemischten Gefühlen gegenüber. Einerseits deutet es darauf hin das diese Gesetze im Hauptsacheverfahren so nicht umgesetzt werden können, andererseits wird zugelassen das Datensammlungen generell angelegt werden dürfen. “Schöne neue Welt.”

Mehr und mehr greift der Staat in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger diese Landes ein. So sieht das Gesetz zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten vor, alle Verbindungsdaten von Internetverbindungen, Telefonanrufen, Emails, SMS und im Falle von Mobiltelefonen den jeweiligen Standort sechs Monate lang zu speichern und den staatlichen Zugriff zugängig zu machen. Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem auch die Piratenpartei angehört, hatten diesbezüglich einen Eilantrag gegen die Voratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, welches nun dieses Gesetz bis zum Hauptsacheverfahren ausgesetzt hat. Der Eilantrag ist von über 30.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden.

Die Richter in Karlsruhe messen der Speicherung der Telekommunikationsdaten allerdings bis jetzt keine grundrechtswidrige Bedeutung bei, alleine der Zugriff auf diese Daten durch den Staat müsse eindeutigen Regeln unterzogen und einem Verdachtsfall zugrunde liegen.

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